Evakuierung
Die außergewöhnlichste Schutzmaßnahme ist die Evakuierung.
Die Behörden können beschließen, die Einwohner eines bestimmten Gebiets an einen Ort außerhalb der betroffenes Gebiet zu evakuieren, der wenig oder gar nicht kontaminiert ist.
Eine Evakuierung kann vorbeugend sein, d. h. sie erfolgt vor der Freisetzung radioaktiver Stoffe, oder verzögert, d. h. sie erfolgt nach der Freisetzung von Radioaktivität und der Aufforderung zum Aufenthalt in geschlossenen Räumen.
Die betroffenen Einwohner erhalten folgende Anweisungen:
- Bleiben Sie ruhig.
- Schalten Sie Wasser, Gas und Strom ab.
- Nehmen Sie nur die nötigsten persönlichen Dinge mit (Personalausweis, Geld, ein paar Flaschen Wasser usw.)
- Weitere Tipps um sich auf den Ernstfall vorzubereiten.
Die praktischen Richtlinien werden zum entsprechenden Zeitpunkt mitgeteilt (wer, wohin, wie usw.).
Die Polizeidienste richten einen Sicherheitsbereich ein. Ist diese Zone einmal geräumt, ist es nicht mehr gestattet, sie zu betreten.